Kleinunternehmer und MOSS

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mwesel
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Kleinunternehmer und MOSS

Beitrag von mwesel »

Hi,

ich suche nach einer Möglichkeit das Thema Kleinunternehmer und MOSS zu kombinieren.
Sprich für Kunden aus Deutschland soll der Hinweis bleiben keine Mehrwertsteuer ausgewiesen gemäß.... und für Kunden aus dem EU Ausland müsste dann eben entsprechend die jeweilige Steuer ausgewiesen werden. Lässt sich das realisieren bzw. was wäre ein möglicher Weg um das zu lösen?

Viele Grüße
Marc
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Re: Kleinunternehmer und MOSS

Beitrag von maennchen1.de »

Hallo!
Da müsstest du dich ggf. noch einmal mit deinem Steuerberater unterhalten.
Wenn du Kleinunternehmer bist, darfst du keine MwSt berechnen. Schon gar nicht in das Ausland.

Sofern du Kleinunternehmer bist, bringt wpShopGermany alle Einstellungen mit, die du benötigst.
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mwesel
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Re: Kleinunternehmer und MOSS

Beitrag von mwesel »

HI,

im Inland darf ich keine MwSt. berechnen das ist korrekt aber im Ausland gibt es ja keine Kleinunternehmer Regelung damit muss via MOSS-Verfahren die MwSt. entsprechend abgeführt werden.

Welche Lösung empfehlt Ihr denn um als Kleinunternehmen digitale Inhalte ins europäische Ausland zu verkaufen?

Viele Grüße
Marc Wesel
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Re: Kleinunternehmer und MOSS

Beitrag von maennchen1.de »

Hast du einen Steuerberater diesbezüglich schon konsultiert? Ist dieser auch der Meinung, dass du als Kleinunternehmer ins europäische Ausland Steuern ausweisen musst?
Ich würde mich freuen, wenn du hier einen entsprechenden Gesetzestext verlinken oder zitieren könntest, welcher dies fordert.
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Re: Kleinunternehmer und MOSS

Beitrag von mwesel »

HI,

ergibt sich das nicht aus dem Thema "Für virtuelle Produkte den USt.-Satz des Dienstleistungsempfängers berechnen".
Da liest man doch überall im Netz, dass dies auch für Kleinunternehmer gilt oder?

Viele Grüße
Marc
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Re: Kleinunternehmer und MOSS

Beitrag von maennchen1.de »

Wir können hier leider keine steuerliche Beratung leisten.
Aber vielleicht gibt es einen User hier im Forum, der evtl. auch dein Problem hat.
Soweit ich persönlich weiß, hast du keine Steuern abzuführen.
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Re: Kleinunternehmer und MOSS

Beitrag von Gitta »

Guten Morgen,

ich bin kein Steuerexperte und verkaufe auch nicht ins Ausland aber da ich auch unter die Kleinunternehmerregelung falle, habe ich mich schlau gemacht.

Lt. IHK Offenfach müssen die Umsätze, die im EU-Ausland gemacht werden, auch von Kleinunternehmern separat aufgeführt werden. Weil es für die einzelnen Länder unterschiedliche Freigrenzen gibt. Bleiben die Umsätze innerhalb dieser Grenzen, muss nicht versteuert werden. Übersteigen die Umsätze diese Grenzen, muss die Ust. in den jeweiligen Ländern zu den jeweiligen Steuersätzen abgeführt werden. MOSS kommt demnach nicht im Shop zum Tragen, sondern in der Buchführung.

Dies bitte nicht als verbindliche Rechtsauskunft werten, denn ich bin keine Fachfrau!
Viele Grüße
Gitta
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