Hinweispflicht?

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Frixi
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Hinweispflicht?

Beitrag von Frixi »

Hallo maennchen1,

in einem Whitepaper zu Newslettern habe ich folgende interessante Absätze entdeckt:
Der Kunde wird durch den Online-Shop bei erstmaliger Erhebung der E-Mail-Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann.

Dazu kommt die ungeschriebene (aus § 7 Abs. 3 Nr. 4 UWG ableitbare) Voraussetzung, dass der Kunde bereits bei der Erhebung seiner E-Mail-Adresse über die Verwendung dieser zu Zwecken der Werbung informiert wird.

Achtung:
Ist die Information und der Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit bei der erstmaligen Erhebung unterblieben, kann sie – insbesondere bei Bestandskunden – nicht später nachgeholt werden. In diesem Fall ist eine ausdrückliche vorherige Einwilligung erforderlich.

Keine Bestandskunden-Newsletter dürfen demnach gesendet werden an:
1. Nichtkunden/ Interessenten – hier ist eine Einwilligung/Anmeldung zum Newsletter notwendig.
2. Alle bereits existierenden Bestandskunden bis zu dem Zeitpunkt, ab dem die Information in den Bestellprozess eingebaut wird – ein Nachholen der Information, die bei Erhebung der E-Mail-Adresse erfolgen muss, ist nicht möglich.
Wenn ich mir die Seite zur Anmeldung am Newsletter ansehe, wird dieser Informationspflicht augenscheinlich nicht nachgekommen, weder auf der Seite, noch in der Mail zur Bestätigung.

Wie seht ihr das?
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Re: Hinweispflicht?

Beitrag von maennchen1.de »

Hallo!
Bei deinem Hinweis geht es um einen Onlineshop und die Nutzung von E-Mail Daten, wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem Kauf eines Produktes.
Beim Anmeldeformular von wpNewsletterGermany meldet sich der Kunde selber für den Empfang an (nicht wie im Onlineshop). Ich denke, dass es hier Unterschiede gibt, bin aber kein Anwalt. Um auf deine Frage zu kommen: Im Anmeldeformular zum Newsletter gibt es derzeit keinen weiteren Text, der den Anmeldenden über einen Widerspruch informiert.

PS: es wäre noch schön, wenn du die Quelle dazu schreiben könntest. Im Internet steht vieles. ;)
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Re: Hinweispflicht?

Beitrag von Frixi »

Hallo maennchen1-Team,

ich konnte den Artikel nicht mehr finden, heute fiel mir aber die Mail mit dem Link wieder in die Hände:
http://shopbetreiber-blog.de/2017/04/24 ... -benennen/

Es ist nicht im Artikel selbst, sondern in dem zum Download angebotenen Whitepaper enthalten. Ich lasse es euch gerne bei Bedarf zukommen, aber das Popup auf der Seite erscheint immer noch, also könnt ihr es euch bestimmt von dort laden.

Es geht aus dem Whitepaper IMHO nicht ganz klar hervor, ob das auch für selbstangemeldete Newsletter gilt, auf keinen Fall wäre es falsch, wenn der Hinweis zum möglichen Widerruf in der Anmeldemail enthalten wäre, ich glaube, der Satz "Sie können der Anmeldung zum Newsletter jederzeit über *Linkadresse* widersprechen" sollte ausreichen.
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Re: Hinweispflicht?

Beitrag von maennchen1.de »

In deinem Link geht es um Werbung per E-Mail. Wenn du Werbung versendest, solltest du vorher deine potentiellen Abonnenten darüber informieren.
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Re: Hinweispflicht?

Beitrag von Frixi »

Danke für die schnelle Antwort! Verstehe ich gerade den Unterschied zwischen Werbung per se und einem Newsletter (ist ja auch Werbung) nicht?
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Re: Hinweispflicht?

Beitrag von maennchen1.de »

Mit einem Newsletter kannst du Werbung versenden.
Du kannst aber auch Newsmeldungen versenden. Da gibt es Unterschiede.
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Re: Hinweispflicht?

Beitrag von Frixi »

Würdet ihr der Sicherheit halber diesen Hinweistext (ist ja nur eine Zeile) mit einbauen, evtl. in die Seite und die Mail zur Anmeldung?
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Re: Hinweispflicht?

Beitrag von maennchen1.de »

Ich gebe das gern mal weiter.
Du kannst es bis dahin aber selber einbauen. Die Änderungen nimmst du in der Datei (user_)views/register.phtml.
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