Falsch Berechnungen bei Rechnungskorrektur

Probleme & Fragen die das separat zu installierende kostenpflichtige Rechnungsmodul betreffen

Moderator: maennchen1.de

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lenja-arts
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Falsch Berechnungen bei Rechnungskorrektur

Beitrag von lenja-arts »

Hallo,
da dies heute zum ersten Mal bei einem Kundenshop vorkam, habe ich mal wieder einige Fehler entdeckt, mit einem Modul. Diesmal betrifft es das Rechnungs-Modul.

1. Ablauf in der Praxis

Dem Kunden muss nachträglich etwas gut geschrieben werden. Soweit so gut, sollte kein Problem sein.
Rein in die Bestellung und hier steht ja nunmehr Rechnungskorrektur statt früher mal Gutschrift. Ist nicht so schlimm, trifft es auch!

Warum dann jedoch dort "Bearbeitungsgebühr" steht und auch noch so auf der Korrekturrechnung ausgewiesen wird, erschließt sich weder mir, noch dem Shopbetreiber. Dem Kunden, der diese Korrekturrechnung erhält, wohl genau so wenig. Eine "Gebühr" wird m.E. regelmäßig berechnet, aber ist keine Gutschrifts-Bezeichnung.

Dies kann man zwar in den Templates ändern, was ich auch getan habe (Gutschriftsbetrag), dies ist jedoch sicher keine elegante Lösung. Zumal es vorkommen kann, dass ganz bestimmt Gründe für eine Gutschrift in Betracht kommen können.
Hier sollte eine manuelle Eingabe des Gutschriftsgrundes möglich sein.
Auch dass hierfür nur eine Zeile möglich ist, ist sehr begrenzend.

Was mir dabei gleich noch einfallt: Es fehlt generell die Möglichkeit, die Daten eines Auftrags ändern zu können, weshalb man den Auftrag bei einer kleinen nachträglicher Änderung nur noch komplett stornieren kann.

Und da auch keine Möglichkeit besteht, dass der Shop-Betreiber eine entsprechende neue Bestellung für diesen Kunden anlegen kann (warum eigentlich nicht), bleibt dann nur, den Kunden zu bitten, die gesamte Bestellung noch einmal zu machen.
Das erscheint dem Kunden mit Recht wenig servicefreundlich.

Man sollte also die Auftragsdaten als Shopbetreiber wenigstens selbst noch ändern können. In anderen Shopsystemen (auch "alten", wie XT-Commerce zB) gehörte eine Änderung des Auftrages und sogar eine Anlage einer Bestellung für einen Bestands-Kunden zur Grundausstattung.

Den O-Ton des Kunden hierzu verkneife ich mir jetzt.

2. Rechnungskorrektur an sich falsch bei anteiliger Mehrwertsteuer

Die Berechnung der MwSt. bei einer Gutschrift auf eine Rechnung sollte anteilmäßig sein (Kunde bestellt zB ein Buch mit 7% und ein anderes Produkt mit 19% MwSt.). Wie auch bei Versandkosten möglich, sollte die Gutschrift eben anteilmäßig, folgend den Produktsteuern, aufgeteilt werden.
Wie auch sonst, wenn man dies nicht manuell entscheiden kann, woauf sich diese Gutschrift explizit bezieht.

In der Konfiguration des Rechnungsmoduls besteht auch eine solche Möglichkeit, bzw. wird sie angezeigt.

Aber was nach dieser Einstellung berechnet wird, ist gar nicht mehr nachzuvollziehen. Sie ist schlichtweg falsch!

Seht selbst:
Richtige-Berechnung-Rechnungskorrektur-19.png
Stelle ich in der Konfiguration die MwSt. für eine Gutschrift (oder "Bearbeitungsgebühr") auf 19%, wird es in der Korrekturrechnung so berechnet, wie man es erwarten darf:
Falsche-Berechnung-Rechnungskorrektur-anteilig.png
3. Anzeige im Kundenkonto

Auch nach einer Rechnungkorrektur wird dem Kunden in seiner Bestellübersicht der unkorrigierte Rechnungsbetrag angezeigt
bestellungen-kundenaccount.png
. Die Rechnung jedoch ist die korrigierte.

Fazit:
Wenn hier keine anderen Einstellungen falsch sind im ganzen Wirrwar ist dies leider wohl ein weiteres Modul, welches irgendwie nicht zu Ende gedacht wurde und mit heftigen Fehlern behaftet ist. Und es geht nicht um Kosmetik, sondern um des Kaufmanns Zahlen. Ich habe es sowohl mit 3.11 als auch mit mit der Beta 3.11.0.5686 ausprobiert. Das gleiche Dilemma.

Insgesamt besteht hier also dringender Reparaturbedarf. Und das wenn es denn geht, ziemlich schnell.
Denn ich kann diesen Shop schon keinem Kunden mehr reinen Gewissens empfehlen, denn wenn die erwarteten Zahlen nicht stimmen, wird ein Kaufmann sauer.

Dabei denke ich z.B. auch an die falschen (aber sehr wichtigen) Zahlen im Bestellexport, die nicht verwendbar sind. (viewtopic.php?f=13&t=8049&p=47780).

Mich wundert es, dass andere solche Fehler noch nicht bemerkt haben, zumindest kann ich im Forum hier nicht finden. Oder die andren übernehmen im Vertrauen auf die Richtigkeit der Zahlen alles ungeprüft.

Bitte um Klärung.

Beste Grüße

Andreas
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Re: Falsch Berechnungen bei Rechnungskorrektur

Beitrag von maennchen1.de »

Hallo!
Danke für die Zeit, die du dir nimmst, um dein Problem zu schildern.
Es ist wichtig, dass du die Funktion so verstehst, wie sie vorgesehen ist. Unter Umständen kann es sein, dass diese Funktion nicht genau das macht, was du benötigst. Wenn dem so ist, darfst du gern deine Erweiterungswünsche mit uns teilen (Wunschliste).

Beginnen wir mit dem Element, welches du auswählen kannst:
Bestellstorno.png
Es trägt die Überschrift "Bestellstorno" und ist für alle darin enthaltenen Funktionen maßgebend. Das heißt, alle Funktionen beziehen sich darauf, die Bestellung zu stornieren.
Im Grunde schreibst du dem Kunden eine Gutschrift, darfst es aber aus steuerrechtlichen Gründen nicht mehr so nennen.
siehe: https://www.google.de/search?q=gutschri ... skorrektur

Vielleicht ist es jetzt einfacher die Funktion zu verstehen?

Die Option "Gebühr für Rechnungskorrektur" ist so zu verstehen, dass man dem Kunden, welcher seine Bestellung storniert und sein Geld zurück verlangt, eine Bearbeitungsgebühr auf diesem Weg abverlangt.
Bestellstorno-Gebuhr.png
Zum jetzigen Zeitpunkt kannst du in wpShopGermany die Positionen einer Bestellung weder in der Bestellung noch in der Rechnung modifizieren. Der Punkt ist aus deiner Sicht Grundbestandteil eines Shops, laut Wunschliste finden andere wpShopGermany Betreiber aber andere Funktionen wichtiger. Wir orientieren uns nicht immer an der Anzahl der Stimmen. In diesem Fall ist die Funktion aber sehr kompliziert umzusetzen und bedarf einiges an Programmierarbeit, so dass wir einen (für Endkunden nicht sichtbaren) sehr hohen Aufwand mit der Umsetzung dieser Funktion haben. Damit sich dieser Aufwand lohnt, müssen wir damit aber mehr Kunden zufrieden stellen können.

zu 2)
Es ist richtig, dass ein Fehler besteht, wenn du unter "Konfiguration > Module > Rechnungen > Sonstiges > Mehrwertsteuersatz für Bearbeitungsgebühr" "anteilig" auswählst, so wird keine anteilige Steuer berechnet, sofern dies notwendig ist. Wir werden versuchen, diesen Fehler mit dem nächsten Update zu beheben.
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Re: Falsch Berechnungen bei Rechnungskorrektur

Beitrag von lenja-arts »

Hallo
und besten Dank für Deine ausführliche Antwort.

Das eine Gutschrift jetzt Bestellkorrektur heißen muss mit allem, was dazu gehört ist richtig. Das kann ja auch so bleiben.

Es geht ja um die Zeile "Bearbeitungsgebühr". Wenn ich dort einen positiven Betrag eingebe, wird der abgezogen. m.E. ist eine Bearbeitungsgebühr, die ich aufführe ja theoretisch ein Aufschlag. Aber das ist sicher Ansichtssache. Bei allen Beteiligten jedenfalls löste diese Bezeichnung wirklich Kopfschütteln aus. Vielleicht wäre auch der Begriff „Entgeltminderung“ treffend, der eh mit aufgenommen muss, wenn man es genau nimmt. Aber "Gebühr" stimmt auf keinen Fall!

http://www.steuerberater-oha.de/aktuell ... t-heissen/

Das wäre ja auch alles nicht so diskussionswürdig, wenn es nicht so schon in den Templates so starr festgelegt wäre und man diese extra ändern muss, um diese Zeile zu bezeichnen. Ohne Möglichkeit die Entgeltminderung näher zu bezeichnen, was für spätere Zuordnung in der Buchhaltung wichtig wäre.

Die Möglichkeit, hier wenigstens einen Text individuell eingeben zu können, wäre wesentlich sinnvoller.

Ob eine nachträgliche Bearbeitung der Positionen einer Bestellung viel Programmieraufwand ist oder nicht, ist dem Käufer eines Shop-Systems eigentlich egal. Es sollte möglich sein aus den schon genannten Gründen.
Andernfalls kann ja nur die ganze Bestellung storniert werden und nur der Kunde allein muss dann eine komplett neue auslösen, diese im Shop wieder zusammen suchen und den ganzen Bestellprozess nochmal durchlaufen. Und das, wegen nachträglicher Veränderung einer winzigen Position, z.B. der Variante, die falsch war. Das löst dann eine Kette von notwenigen Nachfolge-Aktionen aus (Paypal etc.).
Einen Umweg als Betreiber über einen Login als Kunde kann man dabei auch nicht nehmen, das das Kundenpasswort unbekannt ist.

Nun könnte man wieder die Keule mit dem Warenwirtschaftssystem raus holen, über welches sowas abzuwickeln ist. Sehe zwar auch so, jedoch ist WPSG immer noch so ein, mit Verlaub gesagt, "Exot", dass es nirgendwo unterstützt wird. Über CSV zu importieren schlägt ja wegen der auch schon genannten Fehler im Bestellexport auch fehl.

In den Warenwirtschaftssystemen werden für viele Shopsysteme Schnittstellen angeboten, die sogar den Status entsprechend ändern, jedoch nicht für WPSG. Und ich denke, wenn Ihr das nicht selbst in die Hand nehmt, Euch wenigstens mit z.B. dem Shop angemessenen kleinen "Mein Büro" kurzzuschließen, wird WPSG nie in einem WAWI-System auftauchen. Somit bleibt es eine begrenzte Insel-Lösung.

Zu 2)
Dieser "Kuddelmuddel" in der Berechnung bei eingestellter anteiliger Mehrwertsteuer hat eigentlich erst die ganze Diskussion mit dem Kunden ausgelöst.

Bitte nicht "versuchen", den Fehler zu beheben, sondern wirklich beheben.

Beste Grüße aus Sachsen

Andreas
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Re: Falsch Berechnungen bei Rechnungskorrektur

Beitrag von maennchen1.de »

Wenn ich dich richtig verstehe, möchtest du lediglich das Wort "Bearbeitungsgebühr" per Formular ändern, obwohl du das bereits in der PHTML-Datei gemacht hast/machen kannst?

zu 2)
Mit "versuchen" war die Einhaltung des Termins "mit dem nächsten Update" gemeint.
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Re: Falsch Berechnungen bei Rechnungskorrektur

Beitrag von lenja-arts »

Es ist wohl etwas anderes, was da nicht zusammen geht. Die ganze Sache ist für mich noch nicht schlüssig irgendwie!

Bei der Gelegenheit würde mich interessieren, wie andere WPSG Nutzer die Rechnungskorrekturen machen, wenn aus einer Bestellung von z.B. 5 Produkten nur 1 Produkt zurück gesendet wird.

Dann muss die Rechnung korrigiert werden und das Produkt korrekt auf der Rechnungs-Korrektur vermerkt werden. Wobei hier natürlich auch noch der MwSt. Satz des Produktes beachtet werden muss.
Bei einer Kontrolle durch das Finanzamt oder der Künstlersozialkasse, egal ob beim Shop-Betreiber oder beim Kunden, ist führt das sicher zu Problemen.

Und die Sache mit der "Gebühr":
Ich habe es nochmals ausprobiert gerade. Der eingegebene Betrag wird abgezogen. Was für eine "Entgeltminderung" auch korrekt ist und so bleiben sollte.
So wie Du es beschrieben hast, dem Kunden für die Stornierung eine Gebühr abzuverlangen, dafür müsst man die Gebühr vorher vom Gesamt zu erstattenden Betrag abziehen und den Restbetrag in das Feld eingeben.

Damit ist es jedoch auch falsch ausgezeichnet. Dann müsste die Rechnung hinterher völlig anders aussehen.

Hilfsweise, wenn schon nicht mehrere Korrekturzeilen eingegeben werden können und auch keine einzelnenen Produkte als "storniert" in der Bestellverwaltung herausgenommen können, müsste das, was die Gebühr-Funktion jetzt macht, nämlich eine Entgeltminderung, frei einzugeben sein.
Und das auch mit einem auzuwählenden Steuersatz. Aber da sehe ich schon wieder das nächste Problem, wenn zwei Korrekturen mit unterschiedlichem Steuersatz vorgenommen werden müssen.

Wenn man das also mal genau betrachtet, ist das Rechnungsmodul nur so lange brauchbar, solange man nicht korrigieren muss, außer einem Komplett-Storno. Alles oder nichts. Dadurch eigentlich im Praxis-Betrieb so wie jetzt unbrauchbar.

Denn wenn ich die Rechnung komplett storniere, wie erzeuge ich dann eine Rechnung mit korrigierten Posten?
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Re: Falsch Berechnungen bei Rechnungskorrektur

Beitrag von lenja-arts »

Nochmal zum Verständnis:
Richtige-Berechnung-Rechnungskorrektur-19.png
Der Eingegebene Betrag wird ab gezogen, also auch nicht, wie vielleicht beabsichtigt und ausgewiesen als "Gebühr" für den Kunden stehen gelassen, wie Du meintest. Auch eine Bezeichnung als Gebühr ist somit völlig falsch.

Positionen:
33,00 + 4,50 = 37,50
"Gebühr": -20,00

= 17,50

Solch eine Rechnung würde ich als Kunde reklamieren. Und das Finanzamt sicher auch!
Gibt es bei Euch jemanden, der sich mit Rechnungslegung auskennt?

Ich hoffe, es wird deutlich nochmal.
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Re: Falsch Berechnungen bei Rechnungskorrektur

Beitrag von maennchen1.de »

Es geht hier nicht (anders wie der Name vermuten lässt) um die Korrektur einer Rechnung, sondern um die Stornierung dieser. Bitte lies dazu meinen ersten Beitrag in diesem Thread genauer.
Hat der Kunde also 37,50 EUR an Waren/Leistungen gekauft und diese reklamiert, wird die Rechnung mit obiger Funktion storniert. Und das geht mit Hilfe einer Rechnungskorrektur. Der Kunde erhält anschließend die 37,50 EUR zurück.
Möchte der Händler für seinen Aufwand der Stornierung entschädigt werden, so kann er Bearbeitungsgebühren abziehen. In deinem Beispiel also 20,- EUR, was den Rückzahlungsbetrag auf 17,50 EUR mindert.
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Re: Falsch Berechnungen bei Rechnungskorrektur

Beitrag von lenja-arts »

Verstehe!

Dann ist das Rechnungsmodul also nur dafür ausgelegt, das es keine Korrekturen an den Bestellungen geben darf, wie zB die Rückgabe/Wiederruf einzelner Produkte aus einer Bestellung.
Diese kann man also nicht entsprechend bearbeiten und muss dies separat in einem externen System "weiter behandeln"?
Es geht also nur alles stornieren oder oder nichts?

Verstehe ich das richtig?

Wenn ja, hat das ja auch noch zur Folge, dass die Umsätze der Kunden, die Statistik, der Lagerbestand etc. letztlich innerhalb des Shopsystems dann auch nicht mehr stimmen und somit unbrauchbar sind.

Oder man braucht generell ein Warenwirtschaftssystem/Auftragsbearbeitung extern. Hierfür ist jedoch WPSG ein wirklich ungeeigneter Kandidat.

Mittlerweile summieren sich die Fehlleistungen der Module Eures Systems derart, dass man wirklich über einen Umstieg nachdenken muss und WPSG als Fehlentscheidung ansehen darf. Mit all der vertanen Lebenszeit und den daraus resultierenden finanziellen Konsequenzen.
Ein Schaden kommt noch dazu: Unsere Kunden werden das als pure Fehlberatung unsererseits ansehen und auch so kommunizieren.

Mehr fällt mir dazu nicht ein. Oder sagt mir, dass es für dieses Problem eine Lösung gibt.
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Re: Falsch Berechnungen bei Rechnungskorrektur

Beitrag von maennchen1.de »

Du verstehst das genau richtig. Du kannst eine Rechnung nicht modifizieren, so wie in meinem ersten Post erwähnt.
Wenn du eine Bestellung stornierst, wird dies jedoch korrekt in der Statistik verarbeitet.

wpShopGermany ist keine eierlegende Wollmichsau. Es gibt Szenarien, die wpShopGermany nicht abdecken kann. Wir arbeiten daran dass dies besser wird. Es geht aber immer nur ein Schritt nach dem anderen.
Wenn Fehler gemeldet oder gefunden werden, beheben wir diese auch fast immer mit dem nächsten Update.
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Re: Falsch Berechnungen bei Rechnungskorrektur

Beitrag von lenja-arts »

Kann man sehen, wie man will.

Das Fehler und Bugs auftreten, ist normal. In dem Falle ist es mehr.

Ist Ihr tretet als Online-Shop an und in einem solchen sind nun mal bestimmte Szenarien völlig normal und sollten möglich sein. Das hat gar nichts mit einer eierlegenden Wollmilchsau zu tun.

Neben anderen in der Praxis nicht wirklich nutzbaren Modulen ist es hier die Teilstornierung einer Bestellung, wozu der Kunde das Recht hat.
Und dass das nicht geht, ist in dem Sinne auch kein Fehler, jedoch eine Unzulänglichkeit, die das ganze Bestellsystem und Rechnungsmodul für einen Händler in diesem Falle unbrauchbar machen. Denn er hat keine Möglichkeit, hier einzugreifen. Also ist es in den Augen des Händlers den Anforderungen für den Online Handel nicht gewachsen. Ich schließe mich dieser Meinung an.

Insofern ist es nur eine Bestell-Mitteilung und keine Verwaltung. Und da eine vernünftige Anbindung an ein Warenwirtschaftssystem fehlt, steht der Händler dann im Regen.

Wir in Sachsen sagen zu solchen Dingen einfach "Murks".
intka
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Re: Falsch Berechnungen bei Rechnungskorrektur

Beitrag von intka »

Hallo,

hinsichtlich der Teilstornierungen muss ich lenja-arts zustimmen, wir haben täglich das gleiche Problem. Ab einem gewissen Versandvolumen bleiben Retouren eben nicht aus. In der Mehrzahl sind dies Teilretouren einer Bestellung. Die Teilgutschrift bzw. Teilstornierung ist wirklich tägliche Routine. Derzeit müssen wir die Retouren-Gutschriften außerhalb von wpshop manuell erstellen und den Lagerbestand dann immer bei Bedarf angleichen. Das ist ein wirklicher Aufwand, nebenbei auch fehleranfällig.
Es wäre im ersten Schritt ausreichend, wenn einzelne Positionen bei der Gutschrifts- bzw. Stornierungserstellung ausgewählt werden könnten, ähnlich wie es auch bei der Lieferscheinerstellung möglich ist. Die Bestandskorrektur muss in diesem ersten Schritt nicht automatisch erfolgen. Es müsste hier ohnehin die Option geben, ob der Lagerbestand bei einer Retoure korrigiert werden soll oder nicht. Es kann sich ja auch um ein Mangelprodukt handeln, das nicht mehr in den Bestand einfließen soll.

Aber es wäre prima, wenn ihr wenigstens erstmal die Auswahlmöglichkeit einzelner Positionen umsetzen könntet. Ich denke, dass dies bei einem einigermaßen genutzten Shop eine essentielle Funktion darstellt.

Viele Grüße
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Re: Falsch Berechnungen bei Rechnungskorrektur

Beitrag von maennchen1.de »

Tolle Idee. Das wäre immerhin ein Anfang. Aber das würde die jetzige Funktion nicht ergänzen. Bei der besprochenen Funktion handelt es sich lediglich um eine Storno. Die gesamte Rechnung wird dabei storniert.
Das was ihr beide wollt, ist nur einen Teilbereich zu stornieren. Hier muss der Ansatz sicherlich über die Bestellung erfolgen (Bestellung "justieren"/bearbeiten, um anschließend eine neue Rechnung mit den korrekten Daten zu erstellen. Die Rechnungsstorno muss dann sicherlich (aus steuerlicher Sicht) sowieso erfolgen, wenn der Weg über die Bestellung genommen wird.
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Re: Falsch Berechnungen bei Rechnungskorrektur

Beitrag von intka »

Ganz genau verstehe ich nicht, was Du meinst. Eine Korrekturrechnung oder Stornorechnung sind kaufmännische Gutschriften. Der Verkäufer stellt zunächst eine Rechnung an seinen Kunden über die gelieferte Ware. Nun reklamiert der Kunde einen Teil oder die gesamte Warenlieferung und sendet z.B. eine Warenposition zurück. Im Anschluss schreibt dann wieder der Verkäufer eine Rechnungskorrektur oder eine Stornorechnung an den Kunden und schreibt ggfs. dem Kunden den Betrag der Stornorechnung gut. Die Stornorechnung beinhaltet die zurückgesandte Position, mit Preis, MwSt, etc. und verweist idealerweise auf die Ursprungsrechnung (deren Rechnungsnummer + Rechnungsdatum). Die ursprüngliche Rechnung wird dabei nicht mehr geändert, da diese ja schon als Beleg des Geschäftsvorfalls (ursprünglicher Kaufvorgang bzw. Zahlungsvorgang) dient. Der Lieferer (Verkäufer) wird buchungstechnisch die Umsatzsteuer korrigieren und der Leistungsempfänger (Kunde) die Vorsteuer, falls er diese zunächst geltend gemacht haben sollte. Es bedarf keiner Rechnungsberichtigung oder Stornierung der ursprünglichen Rechnung. Ich werde dies aber gerne nochmal mit unserem Steuerberater besprechen.
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Re: Falsch Berechnungen bei Rechnungskorrektur

Beitrag von ThoGoe »

Hallo!

Die Möglichkeit der Stornierung ist bereits vorhanden. Auch die Möglichkeit, de Rechnung komplett zu stornieren bzw. eine Rechnungskorrektur zu erstellen ist ebenfalls eingebaut. Erfüllen diese Funktionen deinen Zweck oder verstehe ich dich da gerade falsch?

Liebe Grüße
Wenn du glaubst, es geht nicht mehr, kommt von uns die Hilfe (http://shop.maennchen1.de/kontaktformular/) her.
Hast du wenig Geld, doch dafür Zeit, stell es der Wunschliste (https://wpshopgermany.uservoice.com/for ... 61-general) bereit!
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Re: Falsch Berechnungen bei Rechnungskorrektur

Beitrag von maennchen1.de »

Du verstehst ihn falsch.
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