Ihr werbt damit, dass WPSG weitgehend rechtssicher sei. Ich weiß, dass eine Prüfung des Jobs dennoch immer gemacht werden sollte. Leider stoßen wir immer wieder auf nicht ganz kleine Probleme. Heute kam die Korrektur der Steuerberaterin, die die Rechnung definitiv für nicht ausreichend hält. Bei der innergemeinschafltichen Lieferung wird standardmäßig angezeigt:
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Innergemeinschaftliche Lieferung.
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Die Steuerschuldnerschaft geht auf Sie als Leistungsempfänger über (Reverse-Charge-Verfahren) gem. Art. 196 MwStSysRL und § 13b UStG.
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
Diese Änderungen müssen in den Sprachdateien gemacht werden, was die meisten meiner Kunden definitv nicht könnten. Ich bezweifle, ob man Netto/Brutto überhaupt so ändern kann. Vermutlich müsste ich eine Abfage einbauen, ob es eine EU-Lieferung ist.
Rechtssicherheit sieht für mich irgendwie anders aus.
OK, das ging zumindest über die Sprachdateien, wobei ich das Template ohnehin ändern musste, um die Position einzustellen: