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Neue Informationspflicht ab dem 09.01.2016

Verfasst: 06.01.2016, 12:55
von ravenhawk
Wie geht Ihr damit um:

http://www.e-recht24.de/artikel/ecommer ... -2016.html

Ist mal wieder erstklassig. Ab 9.1. muss man auf etwas verlinken was es noch nicht gibt. Fehlen Hinweise im Bestellprozess und in den AGB drohen Abmahnungen. Auch andere Quellen bestätigen die e-recht24 Meldung.

Wird es ein Shop-Update geben oder sollte man selbst einen Link/Information im Warenkorb / Bestellprozess einbauen.

Re: Neue Informationspflicht ab dem 09.01.2016

Verfasst: 06.01.2016, 13:34
von maennchen1.de
Hallo!
Einen Link wirst du selber setzen können. Da vertrauen wir unseren Kunden. Zum Beispiel direkt über dein WordPress oder (sofern du es eingebunden hast) über unser Widget. Allerdings musst du hier händisch noch eingreifen, indem du die Datei (user_)views/warenkorb/index.phtml editierst (ganz unten, der ul-Block).
Derzeit gibt es ja nicht mal eine Seite, auf die verlinkt werden kann. Das ist aber ein anderes Thema ;)

Re: Neue Informationspflicht ab dem 09.01.2016

Verfasst: 07.01.2016, 10:33
von DaBird
Hallo zusammen,

jetzt gibt es mehr Informationen und auch einen Link: http://www.shopbetreiber-blog.de/2016/0 ... nuar-2016/.

Gruß,
Tina